Allgemeine Geschäftsbedinungen

Gültig ab 01.04.2025

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung des Angebotes Raum Liebelei der Zomania GmbH – Werkstätten Straße 4, 04319 Leipzig im Folgenden “Zomania GmbH ” bzw. “Vermieter” genannt. Überdies gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle, auch zukünftigen, Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Nutzer bzw. Mieter und der Zomania GmbH. Geschäftsbedingungen des Nutzers/Mieters, die von den hier beschriebenen Bedingungen abweichen, finden keine Anwendung.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Die Anbahnung des Mietauftrages kann telefonisch oder per E-Mail vollzogen werden. Der Inhalt und Umfang des Mietgeschäftes wird durch die schriftliche Vertragsvorlage des Vermieters geregelt. Abweichende oder ergänzende Absprachen erfordern die Textform und müssen vom Vermieter bestätigt werden. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich.
Eine verbindliche Annahme zur Vermietung des Mietobjektes kommt erst mit dem bestätigten Mietvertrag durch Mieter und Vermieter sowie der Vorauszahlung des Mietpreises und der Hinterlegung der Kaution in Höhe von 200,00 € zustande. Der Vermieter räumt dem Mieter ein Zahlungsziel von 14 Tagen ein. Der Mietpreis sowie die Kaution sind innerhalb dieser Frist zu entrichten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich der Mieter das Recht vor, den Mietvertrag zu stornieren und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§ 3 Gegenstand der Vermietung

Gegenstand der Vermietung sind die in der Auftragsbestätigung angegebene Mieträume und technischen Geräte sowie sonstige Zubehörteile, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Technische Geräte werden in einer separaten Bestandsliste aufgeführt/dokumentiert. Diese ist durch den Mieter zu unterschreiben.
Die Mieträume stehen im Besitz des Vermieters und werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und für die Dauer der Mietzeit (siehe § 5) zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung während des Mietzeitraums ist nicht gestattet.

§ 4 Mietpreise

1. Die Mietpreise des Vermieters sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Vermieter. Es gelten jeweils die Mietpreise der jüngsten Preisliste. Die angegebenen Mietpreise sind Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer.

2. Die angegebenen Preise gelten jeweils für einen Veranstaltungstag. Für weitere Veranstaltungstage gelten gesondert zu vereinbarende Mietfaktoren. 
§ 5 Mietzeitraum

1. Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Schlüsselübergabe für den oder die Mieträume findet dabei standardmäßig 11:00 Uhr statt. Sollte eine Verlängerung der Mietzeit gewünscht sein, ist die Prüfung seitens des Vermieters erforderlich und muss vorab schriftlich durch diesen bestätigt werden. Zudem ist der zusätzliche anfallende Mietbetrag zu leisten. 

2. Die Rückgabe der Schlüssel für das Mietobjekt erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, am Folgetag der Vermietung bis spätestens 10:00 Uhr.

3. Sollte dem Vermieter ein finanzieller Schaden durch verspätete Rückgabe entstehen, wird dieser dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Vermieter behält sich dabei das Recht vor, bei verspäteter Rückgabe des/der Schlüssel(s) einen Folgetag für das Mietobjekt in Rechnung zu stellen. Verzögert sich die Schlüsselrückgabe um mehrere Tage, wird pro Verspätungstag eine zusätzliche Miete für das Mietobjekt fällig.

§ 6 Kaution

Die Kaution beträgt 200,00 € und wird für die Dauer des Mietverhältnisses auf einem separaten Konto als Sicherheitsleistung hinterlegt. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes wird diese innerhalb von 2 Werktagen an den Mieter zurückerstattet.

§ 7 Bezahlung

Der Gesamtmietbetrag ist bei Vertragsabschluss sofort fällig. Eine Abweichung dieser Regelung kann im Vorfeld und in Ausnahmen vom Vermieter gewährt werden und gilt nur bei entsprechender schriftlicher Auftragsbestätigung. 

§ 8 Gefahrenübergang

Sobald der/die Schlüssel für das Mietobjekt an den Mieter übergegangen sind, geht die Gefahr in vollem Umfang auf den Mieter über. 

§ 10 Haftung und Versicherung

1. Während des Mietzeitraumes haftet der Mieter für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjektes resultieren. Der Mieter ist bei Beschädigung verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden (Diebstahl, Einbruch, Brand, Vandalismus, Wasser, Hagel, Unwetter, Terrorismus, oder dergleichen). Wenn der Artikel im Schadensfall durch den Vermieter repariert werden kann und die Kosten nicht höher als eine Neuanschaffung des Artikels sind, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert des Artikels in Rechnung gestellt. Eine Anrechnung des Mietpreises erfolgt dabei nicht.

2. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjektes resultieren, gegenüber dem Vermieter geltend machen. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjektes entstehen, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch den Vermieter zuzuschreibende Ursachen wie nachlässige oder fehlerhafte Behandlung, übermäßigen Gebrauch, nicht geeignete Einsatzgebiete und Betriebsmittel sowie elektromechanische, elektrische oder chemische Einflüsse entstanden sind. Diese Regelung tritt außer Kraft, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht wurde. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einem Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.

3. Bei Veranstaltungen hat der Mieter die geltenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie Unfallverhütung und Brandschutzbestimmungen (Fluchtwege, Rettungswege usw.). Für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, für die Erfüllung von Anzeigepflichten sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen ist allein der Mieter verantwortlich. Er hat, soweit erforderlich, die Abnahme durch die zuständige Behörde bzw. Einrichtungen auf seine Kosten zu veranlassen. Eine Haftung des Vermieters für Betriebsschäden, Personenschäden, Verletzungsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind vollständig ausgeschlossen.

4. Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Es ist deshalb ratsam, das Mietobjekt für die Dauer der Anmietung zu versichern.

§ 12 Gewährleistung

1. Die Zomania GmbH haftet für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sofern
a) die Mietsachen vom Mieter sachgemäß bedient und behandelt wurden,
b) am bemängelten Mietgegenstand keine Instandsetzungsarbeiten, Reparaturversuche oder technische Änderungen durch den Mieter oder Dritte stattgefunden haben und
c) der Mieter mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen nicht im Rückstand ist, soweit diese fällig sind und dem Wert der nicht gerügten Teile der Lieferung entsprechen. Zurückbehaltungen sind in diesem Zusammenhang nur zulässig, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, deren Berechtigung eindeutig ist.

2. Bei berechtigter Mängelrüge verpflichtet sich der Vermieter zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Dies kann in Form von Reparatur oder Reinigung oder aber der Lieferung von Ersatzware geschehen. Der Mieter gewährt dem Vermieter zum Zweck der Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Mieter diese, ist der Vermieter von der Mängelrüge befreit.

3. Natürliche Abnutzung ist von der Mängelhaftung ausgeschlossen.

§ 13 Prüf- und Informationspflichten des Mieters, Reklamation

1. Der Mieter hat die Pflicht, die Mietobjekte unverzüglich nach der Schlüsselübergabe auf deren Vollständigkeit und ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen. Sollte das Mietobjekt bei Schlüsselübergabe nicht im ordnungsgemäßen Zustand oder nicht vollständig sein, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich (maximal 2 Stunden nach Schlüsselübergabe) zu informieren. 

2. Bei fehlgeschlagener Reparatur und irreparablen Defekten gewährleistet der Vermieter einen Austausch der betroffenen Geräte unter Vorbehalt der Verfügbarkeit. Sollte der Vermieter feststellen, dass der Defekt auf ein Verschulden der Mietpartei zurückzuführen ist, so muss der Mieter die Reparatur- bzw. Austauschkosten tragen.

3. Der Vermieter weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass es durch die regelmäßige Vermietung der Mietobjekte zu Gebrauchsspuren am Gebäude kommen kann. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar.

§ 14 Reinigung

Das Mietobjekt ist sorgfältig durch den Mieter zu behandeln. Bei extremer Verschmutzung hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

§ 15 Verpflichtungen des Mieters

1. Sollten speziell benötigte Vorrichtungen wie Zu- und Abwasser, Strom, Bühnen, etc. für den Einsatz des Mietobjektes benötigt sein, muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass diese Installationen rechtzeitig angebracht werden. Er muss dabei die Anforderungen der Zomania GmbH genau befolgen. Behördliche Genehmigungen obliegen dem Mieter.

2. Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben und im gleichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, jedweder Art und jedweden Ursprungs, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet werden oder Folge höherer Gewalt sind. Eine angemessene Bewachung ist durch den Mieter zu gewährleisten. Ebenso empfehlen wir den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

3. Störungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Eine Nichtnutzbarkeit wegen Störungen oder Reparaturen berührt nicht die Verpflichtung des Mieters, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

§ 16 Verfügbarkeit

1. Sollte die rechtzeitige und termingerechte Erfüllung der Leistung durch Folgen höherer Gewalt (wozu in jedem Falle folgende Faktoren zählen: schlechtes Wetter wie Unwetter, Starkregen, Schneefall, Eisglätte, Terrorismus, Brand, Explosion, Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase und diesbezügliche Gefahr, Stau, Blockaden, behördliche Maßnahmen, Krankheit von Mitarbeitern und Ausfall von Zulieferern) beeinträchtigt sein, kann dies dem Vermieter nicht angelastet werden. Ist die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten, ist die Auflösung des Mietvertrages durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjektes erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser Frist keine Erfüllung stattgefunden hat. Sollte beim Erhalt eine Beschädigung größer der normalen Abnutzung von Mietmaterialien festgestellt werden, hat der Mieter Anspruch auf Ersatzmaterial.

2. Wenn der Mieter die Mietobjekte einem Dritten zur Benutzung überlässt, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, all seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.

§ 17 Rückgabe des Mietobjektes

1. Die Schlüsselübergabe erfolgt bis spätestens 10:00 Uhr, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Das Mietobjekt muss ordnungsgemäß sowie besenrein übergeben werden.

2. Bei Übergabe werden durch den Mieter verursachte und entstandene Schäden und Mängel am Mietobjekt protokolliert und schriftlich festgehalten. Wie in §11 festgehalten, haftet der Mieter für alle Schäden.

§ 18 Kündigungsrecht, Mengenreduzierung

1. Der Mietvertrag kann durch den Mieter nur dann gekündigt werden, wenn eine Pflichtverletzung des Vermieters nachgewiesen ist. Kündigt der Mieter die Durchführung des Vertrags vor dem Mietbeginn aufgrund von Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann die Zomania GmbH Stornierungskosten abhängig vom Auftragswert und Zeitpunkt der Stornierung fordern. Dafür gelten folgende Stornierungssätze:
• Stornierung ab Auftragsbestätigung bis 60 Tage vor Beginn der Mietzeit: 30 % des vereinbarten Nettoauftragsvolumens
• Stornierung ab Auftragsbestätigung bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50 % des vereinbarten Nettoauftragsvolumens
• Stornierung ab Auftragsbestätigung bis 5 Tage vor Beginn der Mietzeit: 70 % des vereinbarten Nettoauftragsvolumens
• Danach 90 % des vereinbarten Nettoauftragsvolumens
Storniert der Mieter den Auftrag bis 30 Tage vor Veranstaltung, behält sich der Mieter das Recht vor, für die Rücküberweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 % des Auftragswertes einzufordern.

2. Nach dem Mietbeginn ist der Mieter nur dann zur Kündigung berechtigt, wenn Mängel aufgetreten sind, die auf einer Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, rechtzeitig vom Mieter reklamiert wurden und vom Vermieter nicht nachgebessert werden konnten.

3. Für Produkte, die nachweislich durch den Vermieter für einen Auftrag angemietet oder gekauft werden, sind im Falle der Stornierung Gebühren durch den Mieter zu zahlen, die dem vereinbarten Mietpreis entsprechen.

4. Eine Mengenerhöhung des Auftrags ist jederzeit möglich, jedoch abhängig von Verfügbarkeit der Mieträume und Auslastung des Personals der Zomania GmbH . Bei einer Mengenreduzierung aufgrund von Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann die Zomania GmbH Stornierungskosten fordern. Grundsätzlich ist eine Mengenreduzierung der gemieteten Waren jedoch bis 7 Tage vor Mietbeginn möglich, sofern das Gesamtauftragsvolumen dadurch nicht um mehr als 20 Prozent gemindert wird. Beträgt die Mengenreduzierung des Gesamtvolumen mehr als 20 %, werden 80 % des ursprünglichen Auftragswertes (also vor Reduzierung) fällig.

§ 19 Urheberrecht, Abbildungen und Fotos

1. Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, zu Marketingzwecken Fotos und Videos anzufertigen. Je nach Absprache mit dem Mieter wird darauf verzichtet, Personen und Marken zu fotografieren bzw. werden diese bei einer Veröffentlichung des Fotomaterials unkenntlich gemacht.

2. Die in Katalogen, auf der Website und in Marketingmaterialien des Vermieters verwendeten Abbildungen und Fotos können von der Wirklichkeit abweichen

§ 20 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Mieters werden durch den Vermieter gespeichert. Sämtliche Informationen zur eindeutigen Identifikation einer Firma oder Person, sowie sämtliche Informationen zur Kontaktaufnahme sind beinhaltet. Die Daten werden zur Abwicklung der mit dem Mieter geschlossenen Verträge und Anfragen genutzt. Darüber hinaus werden die gesammelten Daten zum Zweck der zentralen Datenverarbeitung und zur Übermittlung von Angeboten und Informationen (Werbung) über neue Waren und Dienstleistungen verwendet. Der Mieter stimmt der Weitergabe der angegebenen Daten an Inkassobüro, Rechtsanwälte, Wirtschaftsauskunfteien zu, um zur Abwicklung seiner Aufträge genutzt zu werden. Sollte der Mieter/Interessent mit der Speicherung seiner Daten nicht einverstanden sein oder die Änderung oder Löschung wünschen, kann er dies dem Vermieter per E-Mail an kontakt@raum-lieblei.de oder per Telefon unter 0341 58144335 mitteilen. Weitere Informationen zum Datenschutz hält der Vermieter in seinen Datenschutzbestimmungen bereit.

§ 21 Preisänderungen

Der Vermieter ist berechtigt, die Preise seiner Mietwaren anzupassen, vorausgesetzt, sich verändernde Marktbedingungen erfordern dies. Dazu gehören beispielsweise erhebliche Veränderungen in den Beschaffungskosten und Änderungen der Umsatzsteuer. Bei Preiserhöhungen, die deutlich über dem regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten liegen, steht dem Mieter ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Vermieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

2. Bei Erteilung des Auftrags prüft der Vermieter erneut die Liefer-, Transport- und Personalkosten und passt diese an den festgelegten Aufwand an (insbesondere dann, wenn externe Mitarbeiter eingekauft und/oder Transportmittel für den Auftrag zugemietet werden müssen).

§ 22 Änderung der Leistungen und der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Der Vermieter hat das Recht, die Leistungsbeschreibung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige vertragsrelevante Bedingungen zu ändern. Der Vermieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, neuer Funktionen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Zustimmung des Mieters. Die geplanten Änderungen der Leistungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter spätestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Zustimmung des Mieters zur Änderung der Leistungen und AGB gilt als erteilt, wenn der Mieter der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Änderungsankündigung in Textform widerspricht. Der Vermieter verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist für den Widerspruch sowie das Texterfordernis hinzuweisen. Ebenso wird der Vermieter den Mieter auf die Bedeutung und die Folgen des Unterlassens des Widerspruchs hinweisen.

2. Widerspricht der Mieter der Änderung der AGB oder der Leistungen frist- und formgerecht, läuft das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen weiter. Der Vermieter behält sich vor, in diesem Fall das Vertragsverhältnis zu kündigen.

§ 23 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, Leipzig.

§ 24 Alternative Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO & § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 25 Schlussbestimmungen

1. Die Zomania GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen. Dieses Vorgehen erfordert nicht die Zustimmung des Mieters. Der Mieter stimmt bereits im Voraus zu, dass Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag durch den Vermieter an einen Dritten übertragen werden können.

2. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder teilunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch diejenige Bestimmung ersetzt, die ursprünglichen bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.